Fiskalvertretungen

  • SANARA ist als Fiskalvertreter zugelassen. Es handelt sich um die Fiskalvertretung nach § 22a ff. UStG für in der EU ansässige Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland.
  • Wir können in Deutschland die Einfuhrzollanmeldung für in der EU ansässige Unternehmen ohne eigene deutsche USt-ID-Nummer abgeben.
  • Wir fertigen die Waren schon bei der Ankunft an der EU-Außengrenze oder einem Binnenzollamt zum freien Verkehr ab, ohne dass Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben wird. Dadurch ist im Bestimmungsland der Ware keine erneute Zollabfertigung notwendig.
  • Der Importeur im Bestimmungsland führt die Umsatzsteuer im Rahmen der Erwerbsbesteuerung ab. Damit erreicht die Ware liquiditätssteigernd den Bestimmungsort in der EU.
  • In Deutschland sind hierbei steuerliche Aufzeichnungen zu führen und  steuerliche Erklärungen abzugeben, deshalb ist diese Form der Zollanmeldung an besondere Voraussetzungen gebunden, die wir Ihnen gern auf Anfrage mitteilen.